Ambulante Hilfen zur Erziehung


· Erziehungsbeistandschaft (§ 30 KJHG)
· Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 KJHG)
· Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 KJHG)
· Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche (§ 35a KJHG)
· Clearing

Hierfür steht ein qualifiziertes Team mit langjähriger Berufserfahrung zur Verfügung, das sich regelmäßig in Fort- und Weiterbildungen weiterqualifiziert.

Die fundierte Fachberatung im Team wird gewährleistet
durch eine Supervisiorin und zwei Kinderschutzfachkräfte.

 

 
 
 
 
 
   
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